Die CDU Fraktion lehnt den Vertrag mit der Weihnachtsmarkt GmbH in der jetzigen Version ab. In der vergangenen Stadtverordnetensitzung wurde nun der neue Vertrag mit der Weihnachtsmarkt der Nationen GmbH beschlossen. Mit 18 Ja Stimmen und 10 Nein Stimmen fand der Vertrag eine Mehrheit im Parlament. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch die CDU die Weiterführung des Weihnachtsmarktes in Rüdesheim anstrebt und hinter der Familie Rehwald als Betreiber steht. Der Inhalt dieses Vertrages ist aus Sicht der CDU jedoch nicht zustimmungsfähig.

Demnach soll die Stadt künftig sämtliche Kosten für Strom inkl. technische Anlagen, Wasser, Winterdienst, sämtliche Beschilderungen, Kosten für Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt, Rettungsdienst sowie Straßenbeleuchtung übernehmen (siehe u.a. §5). Zudem kommen sämtliche Kosten für Terrorabwehrmaßnahmen (§4 Abs. 9), die wohl heute für die kommenden 15 Jahre schwer zu beziffern sind, hinzu. Eine genaue Kostenfestsetzung gibt es nicht und der von der CDU gestellte Antrag, die Kosten zu ermitteln, wurde abgelehnt. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf einen mittleren 5-stelligen Betrag pro Jahr, den die Stadt dafür aufbringen muss. Für den Haushalt 2021 wurden laut Bürgermeister Zapp die notwendigen Mittel eingestellt. Sollten sich beispielsweise die Terrorabwehrmaßnahmen in den kommenden Jahren verschärfen (z.B. Personen-und Taschenkontrollen), ist alleine die Stadt für die Organisation und Umsetzung verantwortlich. Der Vertrag sieht nach oben hin keine finanzielle Deckelung vor und kann auch nicht vorzeitig gekündigt werden. Auch das der Vertrag ohne Rücksprache mit der Stadt auf einen anderen Betreiber übertragen werden kann, ist aus Sicht der CDU nicht zustimmungsfähig (§10). Mit der Unterzeichnung des Vertrages pachtet die Weihnachtsmarkt GmbH zudem für weitere 15 Jahre ein Gewerbegrundstück zur Lagerung der Buden für 1,82 €/m². Die Nutzung städtischer Flächen regelt normalerweise eine Gebührenordnung. In diesem Fall wurde sie komplett außer Acht gelassen. Der derzeitige Pachtpreis für Gewerbefläche liegt bei 3,50 € m². Jeder andere Gewerbetreibende würde demnach 17.419 € für dieses Grundstück bezahlen –die WM GmbH allerdings nur 7000 € ohne jegliche Pachterhöhung. Die Erstellung einer Marktsatzung stellt künftig sicher, dass Verkaufsstände oder Veranstaltungen in den Höfen von z.B. Winzern nur mit der Genehmigung der Weihnachtsmarkt GmbH erlaubt sind. Auch die Förderung von Investitionen durch die Stadt ist vertraglich geregelt. Möchte der Betreiber in Zukunft z.B. eine Eisstockbahn auf dem Gelände anbieten, so soll sich die Stadt durch den erhobenen Tourismusbeitrag an der Umsetzung finanziell beteiligen (§5 Abs. 4).

Alle oben aufgeführten Kosten werden von der Stadt für ein eigenständiges Wirtschaftsunternehmen übernommen, ohne vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit bei ausufernden Kosten und ohne Gewinnbeteiligung. Wie will die Stadt nun in Zukunft mit anderen Veranstaltungen, wie Magic Bike, dem letztjährigen Weinbummel oder auch dem Rüdesheimer Weinfest (dem man zuletzt alle städtischen Mittel gestrichen hatte) umgehen?

Für Fragen stand die Weihnachtsmarkt GmbH jederzeit zur Verfügung, jedoch wurde deutlich gemacht, dass an dem derzeitigen Konzept und auch an dem Vertrag keine Änderungen vorgenommen werden.

Auszüge aus dem Pachtvertrag:
§ 3 Pachtpreis
Der Pachtzins beträgt für den Pachtzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2036 netto jährlich 7.000,-- EUR
Dies bedeutet ein Quadratmeterpreis von 1,82 EUR Nutzfläche (3.850), wobei die tatsächliche Fläche 4.977 m² sind. Der derzeitige Pachtpreis in Rüdesheim liegt bei 3,50 EUR pro m²!
Der Pachtpreis ist festgelegt auf die nächsten 15 Jahre!

§ 4 Haftung
…Der Pächter ist von jeglichen Kosten freigestellt welche durch Bodenverunreinigungen von Vorpächter entstanden sind. Es waren bis 2012 zeitweise Baumaschinen…
Wie will man feststellen wer ggf. welche Verunreinigungen zu verantworten hat? Marktüblich sind bei Pachtbeginn ein Bodengutachten vom Vermieter und nach Pachtende eines vom Mieter, nur dann sind Veränderungen klar abgrenzbar

Auszüge aus der Marktsatzung:

WIR Antrag und mit GFR/SPD/WIR auch mehrheitlich entschieden
….dass sogenannter Fensterverkauf und die Beschallung durch Dritte grundsätzlich verboten sind, solange der Betreiber des Weihnachtsmarktes im Einzelfall nichts anderes vereinbart
Unter den sogenannten Fensterverkauf fällt dann aus unserer Sicht das gesamte ‚Hoheitsgebiet`des WM, das bedeutet keine Apre Ski Partys oder Weinstände mit Musik in den Höfen ohne Genehmigung durch den WM!

Auszüge aus dem WM-Vertrag:

§4 Abs.9 ..die Stadt hat sämtliche Maßnahmen zur Abwehr von Terrorangriffen umzusetzen und zu tragen
Ohne jegliche Deckelung muss hier die Stadt ohne Kosten/Nutzenbetrachtung sämtliche Auflagen erfüllen und bezahlen und das für 15 Jahre! Ohne Kündigungsrecht bei nicht mehr rentablen, finanzierbaren Auflagen!

§5 Abs. 1/2/3 …sämtliche Kosten, wie Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept und deren Umsetzungen, Ordnungspolizei und alle weiteren Institutionen über den gesamten Zeitraum, über 24 Stunden, zahlt die Stadt
Ist das Gleichbehandlung zur Magic Bike, dem Weinfest und/oder auch unserem letztjährigen Weinbummel?

§5 Abs. 4….Einführung eines Tourismusbeitrages prüfen, ob zweckbestimmte Investitionen in den Weihnachtsmarkt, z.B….eine Eisstockbahn… zu fördern sind, in diesem Fall sollen diese Gelder dann auch investiert werden…
Die Stadt investiert in ein eigenständiges, unabhängiges Wirtschaftsunternehmen, wobei die Investitionen umfassend an dieses Unternehmen übergehen und somit auch alle hieraus resultierenden Wertsteigerungen-Ohne Beteiligung der Stadt!

Hier der Link zu den Verträgen:
http://213.165.68.250:8080/ratsinfo/ruedesheim/Proposal.html?select=5777

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