Die Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie für den Bau einer Straßenbrücke zwischen Rüdesheim und Bingen wird in diesem Jahr erwartet. Dies hat die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper auf ihre Anfrage von der Landesregierung erfahren. Basierend auf einer Vereinbarung der beiden Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie der Landkreise Rheingau-Taunus und Mainz-Bingen vom Mai 2019 werden mit der Studie die Möglichkeiten für eine neue Rheinbrücke geprüft – insbesondere bezüglich der Fragen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der rechtlichen Durchsetzbarkeit.

„Die Ergebnisse werden die Grundlage für die Diskussion und Entscheidung über weitere Schritte sein“, erklärte die CDU-Politikerin, die den Bau einer Rheinquerung für alle Verkehrsteilnehmer für erforderlich hält. Der eingeschlagene Weg sei der richtige – auch wenn er mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch nehme. „Die Entscheidung über ein derart bedeutendes Infrastrukturprojekt muss auf unabhängig ermittelten Tatsachen basieren. Deshalb hat sich im Rheingau-Taunus der Kreistag mit einer breiten Mehrheit für die Erarbeitung der Studie ausgesprochen und das Land Hessen dieses Vorgehen unterstützt“, so Petra Müller-Klepper. Die 2005 untersuchten Linien hätten angesichts der veralteten Unterlagen und der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage bei den FFH- und Vogelschutzgebieten auf ihre Umsetzbarkeit erneut überprüft werden müssen.

„Auch für die Beurteilung einer reinen Fuß- und Radwegbrücke zwischen Rüdesheim und Bingen hält es die Landesregierung für sinnvoll, zunächst das Ergebnis der Machbarkeitsstudie abzuwarten“, so die Abgeordnete. Der Eingriff in den Naturraum wäre mit Blick auf FFH-Gebiete und europarechtlich geschützte Vogelschutzgebiete nur unwesentlich geringer, hat die Staatskanzlei der Abgeordneten mitgeteilt.

Wenn hierdurch die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete beeinträchtigt würden, sei nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Sie werde nur möglich, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorlägen. Zudem müsse ein besonderes Augenmerk auf das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal gelegt werden. Zur Bewertung der Gesamtsituation sei das Ergebnis der Machbarkeitsstudie erforderlich.

Grundsätzlich sei in Anbetracht ihrer Funktion für den Fußgänger- und Radverkehr der Bau einer solchen Fuß- und Radwegbrücke als ein Vorhaben in kommunaler Baulast einzustufen, hat die Landesregierung gegenüber der Abgeordneten klargestellt. Um die konkrete Machbarkeit zu untersuchen, stünden über die Nahmobilitätsrichtlinie des Landes Hessen Fördermittel zur Verfügung. Für Bau und Planung könnten Förderprogramme des Landes oder ggf. auch des Bundes in Anspruch genommen werden.

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