Die Empfehlung der RA Haldenwang war nicht eine Fristverlängerung alleine, sondern
zuerst die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens und parallel entweder eine Aufhebung auf die Fristverletzung der Erschließung, begründet mit Nachfristsetzung
und/oder
eine Aufhebung auf die Fristverletzung des Baubeginns und der Baufertigstellung, begründet ohne Fristsetzung.

Um das Wohl der Stadt und der Rüdesheimer Bürger hier optimal vertreten zu sehen, sollte aus CDU Sicht dies unter Federführung der genannten Rechtsanwaltkanzlei erfolgen.

Leider wurde dem CDU Antrag mit Stimmengleichheit nicht zugestimmt und den Empfehlungen nicht gefolgt.

Anlage: CDU Antrag

Ergänzungsantrag CDU

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